Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Pellworm finden Sie unter
Die Haushaltssatzung für 2022 finden Sie unter
Haushaltssatzung Amt Pellworm 2022
1. Informationen zu öffentlichen Auslegungen und Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pellworm werden auf der Homepage des Kreises Nordfriesland veröffentlicht.
Hensebekstraße und Ilgrofweg
Öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe von gemeindlichen Grundstücken im Mischgebiet Tammensiel der Gemeinde Pellworm
Die Gemeinde Pellworm möchte folgende Grundstücke im Mischgebiet Tammensiel an Bauwillige veräußern:
· Flurstück 221 | Flur 10 | Gemarkung Pellworm – in der Hensebekstraße
· Flurstück 223 | Flur 10 | Gemarkung Pellworm – in der Hensebekstraße
· Flurstück 47/12 | Flur 10 | Gemarkung Pellworm – im Ilgrofweg
Bauwillige haben die Möglichkeit, sich auf eines der Grundstücke zu bewerben. Hierfür ist das Formular der Interessenbekundung zu verwenden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bei der Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Großstraße 7-11, 25813 Husum oder via E-Mail an bauverwaltung-pellworm@nordfriesland.de einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 04841 67 348 bzw. daniel.herrmann@nordfriesland.de.
Informationen zu den Grundstücken
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabebekanntmachungen zu den jeweiligen Grundstücken
In der Gemeindevertretung am 20. Juni 2016 ist ein Quadratmeterpreis von 43,50 € für die voll erschlossenen Grundstücke bestimmt worden. Zusätzliche Kosten wie beispielsweise Notar- und Grunderwerbskosten sind durch die Käufer zu entrichten.
Informationen zur zulässigen Grundstücksnutzung
Die Grundstücke können im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 6 - 3. Änderung bebaut werden. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3. Hieraus ergibt sich über die Grundstücksfläche, welche durch das Hauptgebäude inkl. Terrasse überbaut werden darf.
Die baurechtliche Zulässigkeit von Nutzungen richtet sich nach § 6 Mischgebiet der BauNVO 1990. Das Nutzungsverhältnis des Mischgebietes muss gewahrt bleiben.
Weitere Informationen zur baurechtlichen Zulässigkeit können folgenden Bebauungsplänen entnommen werden:
B-Plan Nr. 6
B-Plan Nr. 6 – 2. Änderung
B-Plan Nr. 6 – 3. Änderung
Um die gemeindlichen Interessen zu wahren, behält sich die Gemeinde u.A. vor, folgende Nutzungskonzepte bei der Grundstücksvergabe zu bevorzugen:
• Selbstbewohnte Dauerwohnnutzung
• Selbstbetriebenes Mietobjekt zur ausschließlichen Dauerwohnnutzung
• Selbstbetriebene Gewerbenutzung
• Mischung aus selbstbewohnter Dauerwohnung und selbstbetriebener Gewerbenutzung
Wohnungseigentumsgemeinschaften, Bruchteileigentum, Zweit- oder Nebenwohnsitze sind grundsätzlich unerwünscht.
Fristen
Binnen drei Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages muss mit dem Bau begonnen werden. Die Baufertigstellung muss spätestens sechs Jahre nach Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt sein.
Ostersiel 15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pellworm hat in Ihrer Sitzung am 27.09.2022 beschlossen, das Grundstück mit der Anschrift Ostersiel 15 an Bauwillige zu veräußern.
Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vergaberichtlinie der Gemeinde und dem dort beschriebenen Verfahren.
Bauwillige haben die Möglichkeit, sich auf das Grundstück zu bewerben. Hierfür ist das Formular der Interessenbekundung zu verwenden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bei der Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Marktstraße 6, 25813 Husum, einzureichen.
Informationen zum Grundstück:
Die Gemeinde Pellworm hat das Grundstück Ostersiel 15 Mitte 2018 von einem privaten Eigentümer erworben. Ziel des Erwerbes war es, den Sichtbereich der Kreuzung L 97 zu verbessern. Zwischen April und Mai 2019 wurden das bestehende Gebäude und dessen Nebengebäude abgerissen. Durch diesen Vorgang wurde der Sichtbereich der Kreuzung vergrößert.
Ein Teilstück (Flur 15, Flur 503) des Grundstückes befindet sich derzeit noch in einem Pachtverhältnis. Dieses soll im Rahmen des Grundstücksverkaufs gekündigt und die bestehende Bebauung in Form einer Garage/ Gartenhaus beseitigt werden.
Das Grundstück der Gemarkung Pellworm, Flur 15, Flurstücke 501,502, 503 157/38, 157/39 (Abbildung 2) umfasst eine Größe von 1022 qm.
Das Grundstück kann im Rahmen des gültigen Bebauungsplans mit einem Wohngebäude bebaut werden.
Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück beträgt 90.000 Euro. Zusätzliche Kosten wie beispielsweise Notar- und Grunderwerbskosten sind durch den Käufer zu entrichten.
Bekanntmachung der Gemeinde Pellworm über den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pellworm hat mit dem Beschluss vom 24.08.2022 dem Abschluss eines Vertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung der Gemeinde Pellworm mit dem Unternehmen Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn mit einer Laufzeit von 10. Jahren zugestimmt. Der Vertrag wurde am 05.10.2022 unterzeichnet und ist zum 26.08.2022 in Kraft getreten.
Die Gemeinde Pellworm hat das Auslaufen des bisherigen Vertrages am 18.02.2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgelegt. Innerhalb der Verhandlung wurden die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner behandelt und im Vertrag angemessen berücksichtigt.
Pellworm, den 24.10.2022
Astrid Korth
Bürgermeisterin der Gemeinde Pellworm
Zur Zeit keine Bekanntmachungen.